Definition Doping

von bogenundpfeile.de

Tipps & Tricks, Ratgeber und Kaufberater für den Bogensport

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Doping ist nicht einfach zu definieren und bislang hat es noch keine Behörde und kein Sportgericht geschafft, Doping eindeutig zu definieren. Zu vielfältig sind die Möglichkeiten der unsportlichen Leistungssteigerung. Auch die Unterscheidung, wann ein Doping noch legal ist wann es illegal wird, ist nicht pauschal zu beantworten. So ist es in unserer Gesellschaft üblich, Kaffee zu trinken, was aber, wenn ein Sportler 2 Kannen Kaffee vor dem Wettkampf trinkt, um den Kreislauf anzuregen? Das funktioniert vielleicht in bestimmten Sportarten, im Schießsport ist der übermäßige Genuss von Kaffee bestimmt kein Doping sondern einfach Dummheit, da Koffein sicherlich das Schießergebnis nicht verbessert. Von Sportart zur Sportart wirken bestimmte Substanzen also unterschiedlich.

Die Definition von Doping

Da es eine einfache Definition des Begriffs Doping nicht gibt, hat die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) eine Reihe von

  • Zuständen und
  • Handlungsweisen

aufgelistet, die als Doping gewertet werden.

Neben dem Nachweis der Einnahme einer verbotenen Substanz gilt auch das Versäumnis einer Dopingkontrolle und auch die Anwendung von bestimmten leistungsfördernden Methoden als Doping.

Die verbotenen Methoden und Wirkstoffe werden in der Verbotsliste der WADA in Substanzenklassen aufgeführt. Diese Liste wird als „prohibited list“, also als „Verbotene Liste“ geführt und jährlich aktualisiert. Es ist immer nur die neueste Version gültig. Ein Mittel oder ein Verfahren, das nicht auf der Verbotsliste geführt ist, gilt somit als legal.

Was haben wir Bogensportler nun mit der WADA zu tun? Es ist ja gut und schön, wenn irgendeine Behörde oder Institution eine solche Liste aufstellt. Aber wieso sollte ich in meinem kleinen Dorf und in meiner Sportart nun davon betroffen sein?

Die NADA ist die nationale Anti-Doping-Agentur und übernimmt die von der WADA jährlich aufgestellten Listen. Die NADA ist wiederum auch nicht unbedingt das Maß der Dinge. Wo steht denn, dass ich als Bogenschütze den Statuten der NADA unterliege? Nun das wiederum ist einfach und schnell erzählt, das steht nämlich in der Sportordnung der einzelnen Verbände – in der gleichen Sportordnung, in der die Regeln für unseren Sport definiert sind,

in der steht, wie viele Pfeile auf welche Distanzen geschossen werden und wie gezählt wird oder wie alt man sein muss, um in der Schülerklasse oder in der Schützenklasse zu starten.

Jeder Verband, der dem Deutschen Olympischen Sportbund angeschlossen ist und Athleten zu den Olympischen Spielen schicken möchte, muss sich dem NADA-Code unterwerfen. Geschieht dies nicht, werden Fördermittel gestrichen und die Athleten nicht in das Olympiateam aufgenommen. Die Verbände übernehmen also den NADA-Code sinngemäß für die Belange der eigenen Sportart in der Sportordnung oder diversen Verhaltensregeln oder Ausführungsbestimmungen.

Wenn nun der NADA-Code in die Sportordnung übernommen wurde, gilt er für alle Sportler in dieser Sportart – nicht nur für die Leistungssportler, sondern für alle Sportler gleichermaßen.

Ein Verstoß gegen die Sportordnung wird hart bestraft. Nun ist es allerdings so, dass Dopingkontrollen sehr teuer sind, daher werden im Bogensport bei den Deutschen Meisterschaften sowie bei den Landesmeisterschaften nur die ersten Drei der olympischen Disziplinen sowie ein weiterer, ausgeloster Sportler auf Doping untersucht. Dies geschieht allerdings nur aus finanziellen Gründen; sollten die Dopingtest im Laufe der Jahre billiger werden, könnten diese Kontrollen auch auf den Bezirk und den Kreis ausgeweitet werden, oder auch auf die nicht olympischen Disziplinen, wie z. B. der Langbogen, der Compoundbogen oder der Blankbogen.