Rechte und die Pflichten bei der Dopingkontrolle

von bogenundpfeile.de

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Der Ablauf einer Dopingkontrolle wird sehr ernstgenommen. Um Vorwürfen und Manipulationen vorzubeugen und die Rechte des unschuldigen Athleten sicher zu stellen, ist der Ablauf bei einer Dopingkontrolle sehr exakt beschrieben. Diese Abläufe sind als Rechte und Pflichten des Athleten definiert.

Rechte des Athleten bei der Dopingkontrolle

  • eine Vertrauensperson zur Dopingkontrolle mitnehmen
  • in Deutschland bei Urinproben auf einem Kontrollbeauftragten des gleichen Geschlechts bestehen
  • auf die Vorlage eines Ausweises des Kontrollbeauftragten bestehen
  • auf einem Ort der Aufnahme bestehen, an dem die notwendige Diskretion und die Korrektheit der Abnahme gewährleistet ist
  • bei Trainingskontrollen die Sichtkontrolle ablehnen, wenn der Sportler das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Vorbehalte gegenüber der Durchführung der Kontrolle auf dem Protokoll der Dopingkontrolle niederzuschreiben
  • bei unangemeldeten Eintreffen des Kontrollbeauftragten jegliche Tätigkeit, mit der der Sportler beschäftigt ist (z. B. das Training), zu Ende zu führen
  • im Falle einer positiven A-Probe eine Untersuchung der B-Probe bei der gleichen oder einer anderen IOC-akkreditierten Untersuchungsstelle zu verlangen (auf Kosten des Sportlers)
  • im Falle einer positiven A-Probe mit einer Vertrauensperson bei der Analyse der B-Probe anwesend zu sein
  • im Falle eines Verfahrens rechtliches Gehör vor dem Verbandsgericht in Anspruch zu nehmen

Pflichten des Athleten bei der Dopingkontrolle

  • Änderungen der Anschrift des gewöhnlichen Aufenthaltsorts unverzüglich bei der NADA anzuzeigen
  • eine Abwesenheit vom gemeldeten gewöhnlichen Aufenthalts- oder Trainingsort von mehr als 24 oder 72 Stunden (je nach Testpoolzugehörigkeit) bei der NADA anzuzeigen.
  • sich gegenüber dem Kontrollbeauftragen auszuweisen
  • die in den letzten 7 Tagen eingenommenen Medikamente auf dem Protokoll der Dopingkontrolle anzugeben
  • sich einer zweiten Probe zu unterziehen, sofern bei der Bestimmung der pH-Werte und der Urindichte Grenzwerte über- bzw. unterschritten werden oder ein konkreter Manipulationsverdacht besteht
  • bei der notwendigen Einnahme von Medikamenten mit verbotenen Wirkstoffen zur Behandlung auf die erstellte Ausnahmegenehmigung hinzuweisen

Für die Kaderathleten gilt, dass der Athlet der NADA einen präzisen Rahmentrainingsplan zukommen lassen muss. Damit wird die Durchführung unangemeldeter Kontrollen erleichtert.