Wer darf kontrolliert werden?

von bogenundpfeile.de

Tipps & Tricks, Ratgeber und Kaufberater für den Bogensport

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Was wäre, wenn es an der Tür klingelt und sich jemand von der Nationalen-Anti-Dopingbehörde vorstellt und eine Dopingprobe nehmen möchte? Dürfen die das, wer darf überhaupt kontrolliert werden?

Kontrolliert werden dürfen alle Sportler und Sportlerinnen die:

  1. Mitglied eines Sportvereins sind, der über seinen Dachverband dem Dopingkontrollsystem der NADA angeschlossen ist. Hierzu gehören z. B. die Mitglieder des Deutschen Schützenbundes, des Deutschen Fußballbundes oder des Turnvereins
  2. Teilnehmer und Teilnehmerinnen an nationalen und internationalen Wettkämpfen.
  3. A-, B-, C-, D/C-Kadermitglied, S- und ST – Kader sowie Elitepassinhaber.

Dem A-Kader gehören die Mitglieder der Nationalmannschaft an. Der B-Kader ist der erweiterte Kreis der Nationalmannschaft. Der C- und D-Kader wird auf Landesebene trainiert und betreut.

Dopingkontrolle bei aktiven Bogenschützen

Einer Dopingkontrolle können also alle Turniersportler unterzogen werden. Für Olympiateilnehmer gilt die höchste Stufe: Über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor den Olympischen Spielen können sie jederzeit kontrolliert werden.

Dies sind die Regeln der Sportgerichtsbarkeit, es gibt immer mehr Nationen, die ein Dopingvergehen unter nationalem Strafrecht sehen. Hierfür seien beispielhaft Italien, Australien oder die USA genannt. In diesen Ländern ist der Gebrauch von Dopingmitteln eine Straftat und wird von der Polizei verfolgt.

Bei Turnieren und Wettkämpfen kann der Sportler aufgrund einer bestimmten Platzierung kontrolliert werden. Bei den Deutschen Meisterschaften ist es üblich, die ersten drei Plätze einer Dopingkontrolle zu unterziehen. Aber auch eine Zufallskontroller über einen Losentscheid ist bei großen Turnieren üblich. Bei kleineren Turnieren dürften auch Dopingkontrollen durchgeführt werden, dies wird aus Kostengründen jedoch nicht praktiziert.

Darf ich eine Dopingkontrolle verweigern ?

Natürlich darf man eine Dopingkontrolle verweigern. Dann wird der Kontrolleur allerdings den Sportler belehren, dass eine Verweigerung für eine Dopingkontrolle wie ein positiver Befund bewertet wird. Wenn sich der Sportler erneut weigert, wird dies vom Kontrolleur an den Verband gemeldet. Der Verband leitet anschließend ein Verfahren gegen den Sportler wegen eines Dopingverstoßes ein.