Das Waffengesetz ist für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland verbindlich und regelt den Umgang mit Waffen, Feuerwerkskörpern und auch mit Spielzeugen, die wie Waffen aussehen. Den Bogenschütze betreffen die scharfen Bestimmungen des Waffengesetzes nicht, da der Bogen zwar eine Waffe, aber keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist. Hier wird ein Link auf das Waffengesetz und die Waffenverordnung angeboten mit denen sich der Interessierte selber informieren kann.