Die Trainer haben großen Einfluss auf die Menschen im Verein und damit auf die Gesellschaft, dies trifft insbesondere auf die Jugend zu. Dieser Einfluss geht einher mit großer Verantwortung. Daher hat der Hauptausschuss des Deutschen Sportbundes am 13. Dezember 1997 in Frankfurt/Main den Ehrenkodex für Trainer entwickelt und beschlossen. Alle Trainer sind an diesen Ehrenkodex gebunden und sollen damit aktiv mitwirken und Einfluss darauf nehmen, dass die Würde des Menschen in Training und Wettkampf immer Vorrang haben.
1. Verpflichtung
Trainerinnen und Trainer respektieren die Würde der Sportlerinnen und Sportler, die unabhängig von:
- Alter
- Geschlecht
- sozialer und ethnischer Herkunft
- Weltanschauung
- Religion
- politischer Überzeugung
- wirtschaftlicher Stellung
gleich und fair behandelt werden.
2. Verpflichtung
Trainerinnen und Trainer bemühen sich, die Anforderungen des Sports in Training und Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen.
3. Verpflichtung
Trainerinnen und Trainer bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
- Trainer geben an die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler alle wichtigen Informationen zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.
- Trainer beziehen die Sportlerinnen und Sportler in Entscheidungen ein, die diese persönlich betreffen.
- Trainer berücksichtigen bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten
- Trainer fördern die Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler
- Trainer bemühen sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
- Trainer wenden keine Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Athletinnen an, insbesondere keine sexuelle Gewalt.
- Trainer erziehen zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Sportlerinnen und Sportler, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.
4. Verpflichtung
Trainerinnen und Trainer erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus:
- Zu sozialem Verhalten in der Trainingsgemeinschaft,
- Zu fairem Verhalten innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen Personen und Tieren,
- Zum verantwortlichen Umgang mit der Natur und der Mitwelt.
5. Verpflichtung
Das Interesse der Athletinnen und Athleten, ihrer Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen und Trainer sowie der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischem Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
6. Verpflichtung
Trainerinnen und Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen. Sie werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegenwirken.