Ablauf einer Dopingkontrolle

von bogenundpfeile.de

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Zu einer Dopingkontrolle werden die drei bestplatzierten einer Meisterschaft, sowie zumindest ein weiterer Sportler nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Dopingkontrolle läuft nach einem genau beschriebenen Verfahren ab, von dem nicht abgewichen werden darf. Gibt es eine Unregelmäßigkeit von seitens des Dopingkontrolleurs, so kann die Dopingprobe vom Sportler angefochten werden. Hält sich der Sportler nicht an das vorgegebene Prozedere, oder weigert er sich sogar, an einer Kontrolle teilzunehmen, so gilt dies schon als Dopingverstoß und führt sofort zu einer zweijährigen Sperre (die nicht nur auf die eigene Sportart beschränkt ist).

Der Ablauf einer Dopingkontrolle

  1. Der ausgewählte Sportler muss alle persönlichen Daten in ein spezielles Meldeformular eintragen. Hierbei müssen alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sein. Fehlt eine Angabe so ist dies (je nach Schwere) schon ein Verstoß gegen die Dopingbestimmungen.
  2. Danach muss dem Sportler ein Sortiment von Dopingkontrollpäckchen zur Auswahl gestellt werden. Der Sportler darf selbst eines der Päckchen (Kit) wählen und darf in der Wahl nicht beeinflusst werden. Damit sollen Manipulationsversuche von „außen“ verhindert werden, quasi Sabotage gegen den Athleten. Der Sportler solle ab diesem Zeitpunkt auch tunlichst niemanden mehr an das Dopingkontrollpäckchen lassen und nur mit den eigenen Fingern berühren.
  3. Nun uriniert der Sportler in das Gefäß aus dem Dopingkontrollpäckchen. Dies muss so geschehen, dass der Unterleib frei ist und der Dopingkontrolleur sicher beobachten kann, dass dies eindeutig der Urin des Sportlers ist (der Fall Katrin Krabbe lässt grüßen, wo mit Hilfe eines Katheters Fremd-Urin in die Dopingprobe gelangt ist).
  4. Ist der Urin in dem Auffangbehälter, füllt nun der Sportler selber die Proben in zwei versiegelte Behälter, die vom Athleten auch selber verschlossen werden. Es muss so viel Urin vorliegen (mindestens 75 ml), dass die Behälter jeweils bis zur Markierung gefüllt werden. Es handelt sich hierbei um besondere Flaschen, die nur verschlossen und nicht mehr geöffnet werden können, ohne das Siegel zu brechen. Dies dient auch der Sicherheit des Sportlers und schützt vor Manipulation. Auf die Flaschen werden die Nummerierungen des Dopingkontrollformulars geklebt. Die Flaschen und die persönlichen Daten des Sportlers werden auf diese Weise anonymisiert.
  5. Nun kontrolliert der Dopingkontrolleur den Rest der Urinprobe mit einem Teststreifen auf Tauglichkeit. Der Urin muss einen bestimmten PH-Wertebereich besitzen, um für einen Dopingtest geeignet zu sein. Es kann sein, dass die Urinprobe zu sauer oder zu basisch ist. Sollte bei diesem Test herauskommen, dass die Probe nicht für einen Dopingtest geeignet ist, beginnt die komplette Dopingprozedur von vorn.
  6. Wenn eine ordnungsgemäße Dopingprobe vorliegt, unterschreiben der Sportler und der Dopingkontrolleur die Richtigkeit der Dopingkontrolle auf dem Formular. Sollte der Athlet an dieser Stelle irgendeinen Zweifel am korrekten Ablauf der Kontrolle haben, so darf er nicht unterschreiben oder muss seine Bedenken zumindest notieren. Sonst hat der Sportler schlechte Karten, falls es ein Problem bei der Dopingkontrolle geben sollte, Unterschrieben ist Unterschrieben.
  7. Die Dopingproben werden in einem speziellen Behälter verpackt an das Dopinglabor verschickt.

Kontrolliert werden dürfen nur Sportler, die mindestens 14 Jahre alt sind (es gibt Ausnahmereglungen in bestimmten Sportarten wie z. B. beim Schwimmen und beim Turnen).

Ist ein Sportler jünger als 16 Jahre, so darf er bei der Dopingkontrolle von einer vertrauten Person begleitet werden.